Kinderreisepässe werden ab 01.01.2021 nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt bzw. verlängert. Ab 12 Jahren ist nur noch die Ausstellung eines elektronischen Reisepasses (ePass) möglich. Die bisherigen Kinderausweise und Kinderreisepässe bleiben weiter gültig. Ein Kinderreisepass ist, unabhängig vom Alter des Kindes, immer erforderlich, wenn Sie ins außereuropäische Ausland reisen oder eine EU- Grenze überschreiten. Für Kinder ist ab dem 26. Oktober 2006 zur visafreien Einreise in die USA ein regulärer ePass erforderlich. Die visafreie Einreise mit einem vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellten, gültigen, maschinenlesbaren Kinderreisepasses ist allerdings auch noch möglich. Welche Länder den Kinderreisepass ohne Einschränkungen anerkennen, können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html nachlesen oder bei der ausländischen Vertretung (Konsulat oder Botschaft) des jeweiligen Reiselandes erfragen.
Beantragung eines Kinderreisepasses
Wer kann Kinderreisepässe beantragen?
Die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist bei der Antragstellung zwingend notwendig. Eine Beantragung mit Vollmacht ist nicht möglich.
Benötigte Unterlagen:
Das Kind muss bei der Beantragung zwingend dabei sein
Bearbeitungszeit: Nach Vereinbarung, max. 1 Woche
Eintragung des Kindes in den Reisepass der Eltern
Kinder dürfen ab dem 01.11.2007 nicht mehr im ePass der Eltern eingetragen werden!
Das heißt, dass für mitreisende Kinder, immer ein eigenes Dokument ( Kinderreisepass bzw. ePass ) erforderlich ist.
Kindereinträge, die vor dem 01.11.2007 in die ePässe der Eltern eingetragen wurden, bleiben weiter gültig.
Wir empfehlen Ihnen trotzdem, sich rechtzeitig vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Einreisebestimmungen zu erkundigen.
Sie sind geschieden? Zusätzliche Unterlagen:
Sie sind getrennt lebend?
Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:
Sie sind allein erziehend?
Zusätzliche Unterlagen:
keine
Sie sind verwitwet? Zusätzliche Unterlagen:
Sie haben das gemeinsame Sorgerecht und sind nicht miteinander verheiratet?
Zusätzliche Unterlagen:
Lichtbild
Bei Kleinkindern ist zusätzlich darauf zu achten, dass die Augen nicht geschlossen sind und im Hintergrund keine anderen Abbildungen sichtbar sind.
Weitere Informationen zu den Anforderungen des Lichtbildes und die Foto- Mustertafel finden Sie unter folgendem Link: https://www.bundesdruckerei.de/de/1345-service
Gebühren