Beschreibung der Dienstleistung:
Unterhaltsurkunden und Gemeinsame Sorgeerklärung
Haben sich Eltern getrennt, wird der Unterhalt und die elterliche Sorge für die Kinder geregelt. Sind sich Eltern über den Kindesunterhalt einig, kann der barunterhaltspflichtige Elternteil - sich urkundlich d.h. ohne ein gerichtliches Verfahren zur Zahlung verpflichten.
In der Unterhaltsurkunde verpflichtet sich ein Elternteil, den festgelegten Kindesunterhalt nach seinen Einkommensverhältnissen sowie seinen persönlichen und sonstigen wirtschaftlichen Verhältnissen zu zahlen.
Weitere Informationen dazu gibt es hier.
Zuständige Mitarbeiter:Albrecht, Sybille,
Glabach, Andreas,
Grzembke, Bettina,
Moritz, Jens,
von Schönebeck-Fischer, Mechthild
Zugehörige Räumlichkeiten:Haus für Jugend und Soziales
Verfügbare Dateien:
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