Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.

 

Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.

 

Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.

 

Der FQN wird ausgestellt über den

  • Erwerb der Grundqualifikation,
  • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
  • Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)

 

Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

 

 

Teaser

Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

 

 

Zuständige Stelle

Die Fahrerlaubnisbehörde beim Kreis oder der kreisfreien Stadt.

 

 

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer.
  • Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
  • Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
  • Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • gültiger Führerschein
  • Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, beziehungsweise Weiterbildung
  • gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
  • gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

 

 

Informationsstand

01.10.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Führerscheinstelle

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-783
Telefax: +49 2631 802-862

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Infos zur Führerscheinstelle

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Vorsprachen sind nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner:

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Adresse:
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Trier

Loebstraße 18
54292

Telefon: +49 651 96797-0
Telefax: +49 651 96797-20

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: www.lbm.rlp.de

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Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Landesbetrieb Mobilität Trier

Dasbachstr. 15c
54292

Telefon: +49 651 9796-0
Telefax: +49 651 9796-1480

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