Familienbuch

 

Leistungsbeschreibung

Das Familienbuch war in der Zeit von 1958 bis 2008 ein Personenstandsbuch, das nach jeder Eheschließung im Inland, auf Antrag auch für Eheschließungen im Ausland, angelegt und beim Wohnsitzstandesamt fortgeführt worden ist. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe.

Das Familienbuch ist vielfach mit dem Stammbuch der Familie verwechselt worden, das lediglich eine in privater Hand befindliche Sammlung von Urkunden (Eheurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden) enthält. Darüber hinaus ist es mangels Bekanntheit nur wenig genutzt worden.

Mit Inkrafttreten der Personenstandsrechtsnovelle am 1.1. 2009 ist die Anlegung und Fortführung von Familienbüchern entfallen. Stattdessen werden jetzt die Eheeinträge in den Eheregistern von den Heiratsstandesämtern fortgeführt. Nach dort sind auch die alten Familienbücher abgegeben worden. Aus den als Heiratseinträgen fortzuführenden Familienbüchern können Eheurkunden erteilt werden.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Eheurkunden aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch erteilt das Heiratsstandesamt.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Pfarrstraße 8
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-696
Telefax: +49 2631 802-443

E-Mail: Kontakt per eMail
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Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

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Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Das Standesamt Neuwied kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden (einzige Ausnahmen: Bestatter und Personen, die aus der Kirche austreten möchten. Wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an das Standesamt unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihres Anliegens.

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Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 32 - 3. Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
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