Leistungsbeschreibung
Die Erzeugung von Saatgut erfolgt auf sogenannten Vermehrungsflächen. Die Pflanzen auf den Vermehrungsflächen (Feldbestand) müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, die in der Saatgutverordnung festgelegt sind. Jede Vermehrungsfläche ist dementsprechend mindestens einmal im Jahr vor der Ernte des Saatgutes durch Feldbesichtigung und auf
- Sortenechtheit,
- Sortenreinheit,
- Fremdbesatz
- Gesundheitszustand zu prüfen.
Je nach betreffendem Saatgut können auch weitere Feldbesichtigungen notwendig werden.
Für die Prüfung von Betarüben, Futterpflanzen, Getreide sowie Öl- und Faserpflanzen kann die zuständige Behörde (Anerkennungsstelle) sogenannte private Feldbestandsprüfer zulassen. Dabei handelt sich um eine freie, saisonale Mitarbeit, welche jährlich über Verträge neu geregelt wird.
Teaser
Sie möchten freiwillig und saisonal als private Feldbestandsprüfer tätig werden? Dann müssen Sie eine entsprechende Zulassung beantragen.
Verfahrensablauf
Die Anerkennungsstelle hat mindestens 5 von Hundert dieser Flächen zusätzlich nachzuprüfen und die Zulassung zu widerrufen, wenn dieser wiederholt und mangelhaft durchgeführt wurden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Anerkennungsstelle bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - Amtliche Saatenanerkennung
Zuständige Stelle
Die Anerkennungsstelle kann einen privaten Feldbestandsprüfer zur Mitwirkung bei der Durchführung der Feldbestandsprüfung bei Vermehrungsflächen zulassen.
Voraussetzungen
Wenn Sie als privater Feldbestandsprüfer tätig werden wollen, müssen Sie zwingend über landwirtschaftliche und botanische Kenntnisse verfügen. Sie müssen einen Führerschein besitzen, um die Vermehrungsflächen eigenständig erreichen zu können. Die Zulassung als privater Feldbestandsprüfer setzt eine theoretische sowie praktische Schulung voraus. Die Entscheidung der Zulassung wird je nach Eignung getroffen. Im Falle der Eignung erfolgt eine aktenkundige Verpflichtung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Neben dem Antragsformular sind nachstehende Unterlagen notwendig:
- Nachweis einer geeigneten Ausbildung / Vorbildung
- Führerschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren in Höhe von 200,00 € laut der Landesverordnung über die Gebühren der landwirtschaftlichen Verwaltung an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Informationsstand
23.03.2020