Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

 

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

 

 

Teaser

Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

 

 

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mitzubringen sind:

  • Bestätigung des Wohnungsgebers
  • Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
  • Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
  • Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

 

 

Informationsstand

13.06.2022

 

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bürgerbüro

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-777

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Bürgerbüro

Öffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 17:00 Uhr

Di. 07:30 - 17:00 Uhr

Mi. 07:30 - 12:00 Uhr

Do. 07:30 - 18:00 Uhr

Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Zum Abholen von Reisepässen benötigen Sie keinen Termin.

Für alle anderen Anliegen rund ums Meldewesen und die Kfz-Zulassung benötigen Sie einen vorab vereinbarten Termin. Diesen können Sie direkt online hier buchen.

Ansprechpartner: